ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Artikel 1 : Diese Bedingungen ergänzen die Angaben, die u.a. auf folgenden Dokumenten der S.A. TCPF angegeben sind: Rückseite der Rechnung, des Bestellscheins oder des Bestätigungsscheins. Aufgrund der bei TCPF aufgegebenen Bestellung, sei es durch die Bestätigung, hat der Käufer diese allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen und erklärt sich mit deren Anwendung einverstanden, unter Ausschluß aller anderen, auch der seinen. Die vorliegenden Bedingungen sind auf den schriftlichen Dokumenten von TCPF angeführt, jedoch auch zugänglich auf der Internetsite der S.A. TCPF und können elektronisch mitgeteilt werden; ungeachtet des verwendeten Trägers (schriftlich oder elektronisch) sind sie dem Käufer bekannt und können somit ihm entgegengehalten werden, da sie dem Käufer zur Verfügung stehen und er sie zur Kenntnis nehmen kann.

Artikel 2 : Die Angebote von TCPF sind immer freibleibend und unter Vorbehalt des Verkaufs und innerhalb der Grenzen der Lagerbestände. Sie können angepaßt werden, unter anderem im Fall einer Erhöhung der Löhne und der Soziallasten, der Rohstoffe.

Die Lieferfristen dienen nur als Hinweis und haben keinerlei formelle Verpflichtung zur Folge. Sie verleihen demzufolge im Falle der Nichteinhaltung keinerlei Recht auf einen Schadensersatz.

Die Bestimmungen von Artikel 2 gelten unter Vorbehalt anderer zwingender gesetzlicher Bestimmungen.

Artikel 3 : Bestellungen sind erst gültig nach einer schriftlichen Bestätigung durch TCPF.

Artikel 4 : Die Verkäufe von TCPF gelten als verbindlich.

Die gelieferte Ware kann nur mit vorherigem Einverständnis von TCPF zurückgesandt werden. Der Kunde übernimmt die Kosten für den Rückversand.

Artikel 5 : Incoterm ExWork : die Ware gilt als “ ab Werk ” angenommen. Die Übertragung erfolgt auf ausschließliche Gefahr des Käufers, selbst wenn der Käufer TCPF beauftragt hat, den Transport zu bestellen. Die Transportkosten übernimmt der Käufer.

Artikel 6 : TCPF kann auf keinen Fall haftbar gemacht werden für etwaige Schäden, die der Käufer durch die Verwendung von fertigen Produkten erleidet.

Artikel 7 : Es wird gewährleistet, daß die Produkte eine kaufmännische Qualität gemäß dem allgemein angenommenen Standard aufweisen.

Artikel 8 : Beschwerden sind innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware per Einschreibebrief an TCPF zu richten. Beschwerden, die nach dieser Frist eingehen, gelten als verspätet und somit unzulässig. Im Fall einer Beschwerde bewahrt der Käufer die den Gegenstand der Beschwerde bildenden verkauften Artikel sorgsam auf im Hinblick auf ein kontradiktorisches – entweder im gegenseitigen Einvernehmen oder gerichtlich erstellten - Protokoll in Anwesenheit eines Vertreters von TCPF. Wenn die Ware nicht aufbewahrt wird, wird die Beschwerde des Käufers abgelehnt, da er es unterlassen hat, die erforderlichen Maßnahmen für die Aufbewahrung des Beweises zu ergreifen.

Überdies meldet der Käufer alle erforderlichen Rückgriffe, sei es als Vorbehalt, als Beschwerde oder als Schadenserklärung, insbesondere bei den Transportunternehmen, anderen Zwischenpersonen beim Transport und Versicherern an, dies im Hinblick auf den Schutz seiner Rechte sowie der Rechte von TCPF.

Artikel 9 : Die Rechnungen von TCPF sind zahlbar in Lüttich zum angegebenen Fälligkeitstag.

Artikel 10 : Im Falle der Nichtzahlung der Rechnungen am Fälligkeitstag können die Lieferungen ohne vorherige Benachrichtigung ausgesetzt werden.

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von TCPF bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags, einschließlich der Hauptsumme, der angegebenen Aufschläge, der Zinsen und Kosten.

Artikel 11 : Im Falle der Nichtzahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag sind von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Verzugszinsen zu dem an diesem Zeitpunkt geltenden Satz der Gerichtszinsen fällig, zuzüglich 2 %; überdies wird der geschuldete Betrag als Schadensersatz von Amts wegen zu den gleichen Bedingungen um 15 % erhöht, mit einem Mindestbetrag von 50 EUR.

Artikel 12 : Bei Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte von Lüttich zuständig.

Alle mit TCPF geschlossenen Verkäufe unterliegen im übrigen der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden belgischen Gesetzgebung. Überdies erklären TCPF und der Käufer zusätzlich zu den Bedingungen der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, daß die zwischen ihnen stattfindenden Verkäufe dem am 11.04.1980 in Wien unterzeichneten Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG-Convention on contracts for the international sale of goods) unterliegen, auch wenn der Verkauf auf dem belgischen Staatsgebiet zustande kommt.


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